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Richtig handeln beim Auffinden eines toten Tieres

Ein totes Tier zu finden ist oft ein Schock – wichtig ist, dabei ruhig und sicher zu handeln. Hier findest du für jede Situation die passenden Schritte.

🛑 Eigenschutz geht vor – nichts anfassen.
Ein totes Tier kann die Folge eines Verkehrsunfalls, einer Krankheit, einer Vergiftung, illegaler Tötung oder eines anderen Vorfalls sein. Für Finderinnen und Finder gilt deshalb immer:
Abstand halten. Nichts anfassen. Kinder und Tiere fernhalten. Fund melden.
Tote Tiere können Krankheitserreger, Parasiten, Körperflüssigkeiten oder giftige Substanzen übertragen. Auch aus Gründen der Beweissicherung darf ein Tierkörper nicht eigenmächtig bewegt, geöffnet oder abtransportiert werden. Offizielle Hygienehinweise empfehlen, Tierkadaver nicht ohne geeigneten Schutz zu berühren.

Quelle: Infektionsschutz.de – Hygiene und Tiere

1. 🛡️ Zuerst die eigene Sicherheit prüfen

Bleiben Sie zunächst an einem sicheren Ort stehen. Betreten Sie niemals ungesichert:

  • Fahrbahnen oder Autobahnen
  • Bahngleise und Gleisanlagen
  • Mittelstreifen oder Baustellenbereiche
  • steile Böschungen
  • fließende oder tiefe Gewässer
  • private Grundstücke
  • eingezäunte Weiden oder landwirtschaftliche Anlagen
  • unübersichtliches Gelände mit hohem Gras oder dichtem Gebüsch

Ein Tierfund ist niemals ein Grund, sich selbst in Gefahr zu bringen.

Wenn Sie mit dem Fahrzeug unterwegs sind, halten Sie nicht plötzlich an einer gefährlichen Stelle an. Fahren Sie – sofern möglich – zunächst an einen sicheren Platz. Fotografieren oder telefonieren Sie niemals während der Fahrt.

2. 👀 Aus sicherer Entfernung prüfen, ob das Tier wirklich tot ist

Nicht jedes regungslose Tier ist tot. Achten Sie aus sicherer Entfernung auf:

  • sichtbare Atembewegungen
  • Augenbewegungen oder Blinzeln
  • Zuckungen
  • Bewegungen der Ohren oder Gliedmaßen
  • Blutungen
  • ungewöhnliche Körperhaltung
  • Geräusche oder Lautäußerungen

Wenn Sie nicht sicher sagen können, ob das Tier tot ist, behandeln Sie es wie ein verletztes Tier. Nähern Sie sich nicht an und berühren Sie es nicht. Verständigen Sie die zuständige Stelle, einen Tierarzt oder bei akuter Gefahr Polizei beziehungsweise Rettungsdienst.

3. 🚧 Abstand halten und Bereich sichern

Halten Sie mindestens mehrere Meter Abstand. Bei größeren Wildtieren, Wildschweinen, Füchsen, Nutztieren, Fledermäusen oder unbekannten Tierkörpern sollte der Abstand deutlich größer sein.

Halten Sie insbesondere fern:

  • Kinder
  • Hunde und andere Haustiere
  • neugierige Passanten
  • Personen, die den Tierkörper anfassen oder mitnehmen möchten

Lassen Sie Hunde nicht schnüffeln, lecken oder den Tierkörper aufnehmen. Ein Hund kann Krankheitserreger, Giftstoffe oder Reste des Tierkörpers aufnehmen und anschließend in die Wohnung oder zu anderen Tieren tragen.

4. ✋ Den Tierkörper nicht anfassen

Berühren Sie das Tier nicht mit bloßen Händen. Für Finderinnen und Finder gilt grundsätzlich:

  • nicht anfassen
  • nicht hochheben
  • nicht umdrehen
  • nicht an den Beinen ziehen
  • nicht von der Straße schleifen
  • nicht in eine Decke wickeln
  • nicht mitnehmen
  • nicht in das eigene Fahrzeug legen
  • nicht in Garage, Keller oder Garten verbringen
  • nicht öffnen oder aufschneiden
  • nicht nach einem Mikrochip suchen
  • keine Ohrmarken, Halsbänder, Federn, Geweihe oder andere Teile entfernen

Auch Handschuhe machen einen ungeplanten Umgang mit einem unbekannten Tierkörper nicht automatisch sicher. Handschuhe können reißen, Flüssigkeiten können an Ärmel oder Kleidung gelangen und Krankheitserreger können über Schuhe, Werkzeuge oder Fahrzeugflächen weitergetragen werden.

Eine Bergung sollte nur durch zuständige Behörden, geschulte Fachkräfte oder ausdrücklich beauftragte Personen erfolgen.

5. 📣 Fund melden

Melden Sie den Fund der Stelle, die für den jeweiligen Fundort zuständig ist. Teilen Sie möglichst genau mit:

  • genaue Örtlichkeit
  • Straße, Weg, Hausnummer oder markanter Orientierungspunkt
  • Fahrtrichtung
  • Fahrbahnseite
  • GPS-Standort
  • Datum und Uhrzeit
  • vermutete Tierart
  • ungefähre Größe und Farbe
  • Anzahl der Tiere
  • mögliche Gefahren für den Verkehr
  • auffällige Verletzungen oder Gegenstände in der Nähe
  • ob Kinder, Haustiere oder andere Personen gefährdet sind

Die Meldung eines Fundes bedeutet nicht automatisch, dass sofort jemand vor Ort erscheint. Die zuständige Behörde entscheidet, ob und durch wen der Tierkörper geborgen, untersucht oder entsorgt wird.

Jetzt Fund melden

Die Zuständigkeit kann je nach Gemeinde, Fundort und Tierart unterschiedlich sein. Im Saarland gilt als praktische Orientierung:

SituationZuständige erste Anlaufstelle
Unmittelbare Gefahr für Menschen oder VerkehrPolizei 110
Verletzte Menschen oder akute LebensgefahrRettungsdienst 112
Tierkörper auf Fahrbahn oder AutobahnPolizei bzw. zuständiger Straßenbaulastträger
Totes Haustier im öffentlichen RaumOrdnungsamt bzw. Fundgemeinde
Fund außerhalb der Dienstzeitenörtliche Polizeidienststelle, sofern keine andere Bereitschaftsstelle genannt wird
Mehrere tote Vögel oder auffällige VogelansammlungVeterinäramt bzw. Landesamt für Verbraucherschutz
Totes Wildschweinunverzüglich Veterinäramt oder zuständige Behörde
Verdacht auf Vergiftung, Schuss, Falle oder TierquälereiPolizei; bei nicht akuten Hinweisen zusätzlich TQAL
Tierkörper auf PrivatgrundstückGrundstückseigentümer, Gemeinde oder zuständige Veterinärbehörde
Tierkörper im WasserOrdnungsamt, Umweltbehörde oder Veterinäramt

Quelle: Saarland – Tiere in Not

🚫 Niemals die Fahrbahn betreten

Ein totes Tier auf der Straße kann für nachfolgende Fahrzeuge eine erhebliche Gefahr darstellen. Trotzdem darf niemand ungeschützt auf die Fahrbahn laufen.

Besonders gefährlich sind:

  • Autobahnen
  • Bundes- und Landstraßen
  • unübersichtliche Kurven
  • Kuppen
  • Straßen bei Dunkelheit
  • stark befahrene Straßen
  • Fahrbahnen bei Regen, Nebel oder Glätte
  • Brücken und Baustellenbereiche

Wenn Sie den Fund aus dem Fahrzeug sehen:

  1. Nicht abrupt bremsen.
  2. Nicht wenden oder rückwärtsfahren.
  3. Nicht auf der Fahrbahn aussteigen.
  4. Nur an einer sicheren Stelle anhalten.
  5. Polizei oder zuständige Straßenstelle informieren.
  6. Standort und Fahrtrichtung möglichst genau beschreiben.
Bei unmittelbarer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer: Polizei 110

🐾 Das Tier nicht selbst von der Straße ziehen

Auch wenn das Tier scheinbar klein oder leicht ist, sollte es nicht eigenmächtig von der Fahrbahn entfernt werden. Gründe dafür sind:

  • Gefahr durch den fließenden Verkehr
  • mögliche Verletzung durch scharfe Knochen oder Gegenstände
  • unbekannte Krankheitserreger
  • mögliche Giftstoffe
  • mögliche Beweismittel
  • jagd- und naturschutzrechtliche Fragen
  • mögliche Gefährdung durch weitere Tiere am Unfallort

Die Polizei, der Straßenbaulastträger oder eine beauftragte Fachkraft entscheidet, wie der Tierkörper sicher entfernt wird.

🦌 Bei einem selbst verursachten Wildunfall

Wenn Sie selbst mit einem Wildtier kollidiert sind:

  • halten Sie nur an einer sicheren Stelle an
  • sichern Sie die Unfallstelle nur, wenn Sie sich nicht gefährden
  • verständigen Sie die Polizei
  • nähern Sie sich dem Tier nicht
  • berühren Sie das Tier nicht
  • versuchen Sie nicht, das Tier zu erlösen
  • nehmen Sie das Tier nicht mit

Auch ein augenscheinlich totes Tier sollte nicht ohne behördliche Rücksprache transportiert werden.

Wildtiere können Krankheiten übertragen. Außerdem können sie unter das Jagd- oder Naturschutzrecht fallen. Ein aufgefundener Wildtierkörper ist daher kein Gegenstand, den man mitnehmen oder privat entsorgen darf.

Nicht anfassen sollten Sie insbesondere:

  • Rehe
  • Wildschweine
  • Füchse
  • Dachse
  • Hasen
  • Biber
  • Marder
  • Greifvögel
  • Eulen
  • Schwäne
  • Gänse
  • Enten
  • größere Wasservögel
  • geschützte oder seltene Tierarten
  • Fledermäuse

Melden Sie den Fund möglichst genau und warten Sie die Anweisungen der zuständigen Stelle ab.

🐗 Wildschweine niemals anfassen

Bei einem toten Wildschwein ist besondere Vorsicht erforderlich. Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen ungefährlich, kann sich aber über tote Wildschweine, Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge und Gegenstände weiterverbreiten und Haus- sowie Wildschweine schwer gefährden. Die Viren können in einem Kadaver lange infektiös bleiben.

Quelle: Hessen informiert – Afrikanische Schweinepest

Deshalb gilt:

  • niemals anfassen
  • nicht vom Weg ziehen
  • nicht mit dem Fahrzeug transportieren
  • Hunde fernhalten
  • keine Gegenstände vom Fundort mitnehmen
  • nicht durch Blut, Flüssigkeiten oder den Tierkörper laufen
  • Veterinäramt oder zuständige Behörde informieren

Auch ein stark verwester Wildschweinkadaver sollte gemeldet werden.

Nicht jeder tote Vogel ist automatisch an einer Tierseuche gestorben. Dennoch sollte jeder unbekannte oder auffällige Vogelkadaver mit Vorsicht behandelt werden.

🚫 Einen toten Vogel nicht anfassen

Insbesondere nicht berühren sollten Sie:

  • mehrere tote Vögel am gleichen Ort
  • tote Enten, Gänse oder Schwäne
  • tote Möwen oder andere Wasservögel
  • tote Greifvögel und Eulen
  • tote Vögel mit neurologischen Auffälligkeiten vor dem Tod
  • tote Vögel in der Nähe von Gewässern
  • tote Vögel in Geflügelhaltungen
  • tote Vögel mit ungewöhnlichen Verletzungen
  • tote Vögel, wenn gleichzeitig kranke Tiere beobachtet werden

Bei Verdacht auf eine Erkrankung sollte der Vogel nicht selbst entsorgt werden. Informieren Sie das zuständige Veterinäramt oder die örtliche Behörde. Auch der NABU empfiehlt bei vermutlich erkrankten oder an Vogelgrippe verendeten Vögeln, das Tier nicht selbst zu berühren oder zu entsorgen.

Quelle: NABU – Was tun mit toten Vögeln?

🐦 Einzelner kleiner Singvogel

Ein einzelner toter Spatz, eine Amsel oder ein anderer kleiner Singvogel in einem abgelegenen Gartenbereich stellt nicht automatisch einen Notruf dar. Lassen Sie den Vogel möglichst liegen, halten Sie Haustiere fern und beobachten Sie, ob weitere Tiere betroffen sind.

Eine Meldung sollte erfolgen, wenn:

  • mehrere Vögel tot aufgefunden werden
  • der Fundort öffentlich zugänglich ist
  • Kinder oder Hunde gefährdet sind
  • der Vogel ungewöhnlich verletzt oder zugerichtet wirkt
  • es sich um einen Greifvogel, eine Eule oder einen größeren Wasservogel handelt
  • ein Verdacht auf Vergiftung oder illegale Tötung besteht
  • sich der Fund in der Nähe einer Geflügelhaltung befindet

Bei mehreren kranken oder toten Vögeln an einer Futter- oder Badestelle sollte die Fütterung vorübergehend eingestellt werden. Die Reinigung sollte nur nach fachlicher Anleitung erfolgen.

📦 Keine Vögel selbst einsammeln

Bitte versenden oder transportieren Sie tote Vögel nicht eigenständig. Eine Untersuchung kann nur sinnvoll durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle entscheidet, dass der Tierkörper benötigt wird und der Transport fachgerecht erfolgt.

Fledermäuse dürfen niemals mit bloßen Händen angefasst werden – auch dann nicht, wenn sie tot, klein oder harmlos wirken.

Fledermäuse können in seltenen Fällen Lyssaviren übertragen. Eine Übertragung erfolgt vor allem durch Biss, Kratzer oder Kontakt von Speichel mit offenen Wunden oder Schleimhäuten. Die RKI-Informationen weisen ausdrücklich auf die besondere Bedeutung von Fledermauskontakten hin.

Quelle: Robert Koch-Institut – Ratgeber Tollwut

Bei einer gefundenen Fledermaus:

  • Kinder und Haustiere fernhalten
  • Tier nicht berühren
  • Tier nicht mit einem Tuch aufnehmen
  • Tier nicht in einen Karton setzen
  • Tier nicht zum Tierarzt bringen
  • Fundort nicht unnötig betreten
  • zuständige Naturschutz- oder Veterinärbehörde informieren

Wenn eine Fledermaus direkt berührt wurde, gebissen oder gekratzt haben könnte oder Speichel mit einer offenen Wunde, dem Mund oder den Augen in Kontakt kam:

  1. Kontakt sofort beenden.
  2. Betroffene Hautstelle gründlich mit Wasser und Seife waschen.
  3. Augen oder Schleimhäute mit sauberem Wasser spülen.
  4. Umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  5. Beim Arzt ausdrücklich mitteilen, dass Kontakt zu einer Fledermaus bestand.
Bei starken Verletzungen, Kreislaufproblemen oder akuter Gefahr: 112
Bei möglichem Tollwutkontakt nicht abwarten, bis Beschwerden auftreten.

Quelle: gesund.bund.de – Tollwut

Ein totes Haustier im öffentlichen Raum kann möglicherweise noch identifiziert werden. Trotzdem sollte es nicht eigenmächtig aufgenommen oder transportiert werden.

Melden Sie den Fund dem:

  • Ordnungsamt der Fundgemeinde
  • Fundbüro beziehungsweise der zuständigen Fundtierstelle
  • örtlichen Bauhof
  • außerhalb der Dienstzeiten gegebenenfalls der Polizei

Wenn ein Halsband, eine Marke oder ein auffälliger Gegenstand sichtbar ist, können Sie dies aus sicherer Entfernung beschreiben. Entfernen Sie Halsband, Marke oder andere Gegenstände nicht selbst.

🔎 Kein eigenmächtiges Chipauslesen

Das Auslesen eines Mikrochips ist keine Aufgabe für Finderinnen und Finder. Dafür muss der Tierkörper fachgerecht und hygienisch durch eine zuständige Stelle, einen Tierarzt oder eine beauftragte Fachkraft untersucht werden.

🚗 Kein Transport im eigenen Fahrzeug

Legen Sie ein unbekanntes totes Tier niemals in:

  • den Kofferraum
  • den Fahrgastraum
  • eine Transportbox
  • eine Decke
  • einen Karton
  • den eigenen Garten
  • Keller oder Garage

Dadurch können Krankheitserreger, Parasiten, Körperflüssigkeiten oder Gerüche in das Fahrzeug und in den Wohnbereich gelangen.

Wenn Sie auf dem eigenen Grundstück ein totes Tier finden:

  1. Kinder und Haustiere aus dem Bereich fernhalten.
  2. Zugang zum Fundort möglichst begrenzen.
  3. Tierkörper nicht anfassen.
  4. Keine Reinigungsarbeiten durchführen.
  5. Ordnungsamt, Veterinäramt oder Gemeinde kontaktieren.
  6. Bei Verdacht auf eine Straftat die Polizei informieren.

Ein unbekannter Tierkörper darf nicht einfach vergraben, verbrannt, in den Hausmüll gegeben oder in ein Gewässer geworfen werden.

Bei einem eigenen verstorbenen Haustier gelten andere Regeln. Wenden Sie sich an eine Tierarztpraxis, ein Tierkrematorium, einen Tierfriedhof oder die zuständige Behörde. Eine private Bestattung ist nur unter den jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen zulässig.

Bei toten Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen, Schweinen, Geflügel oder anderen Nutztieren gilt:

  • Stall oder Weide nicht ungefragt betreten
  • Tierkörper nicht berühren
  • keine Gegenstände oder Futterreste aufnehmen
  • keine Tiere aus der Herde anfassen
  • den Tierhalter informieren, wenn er bekannt ist
  • bei unbekannter Herkunft oder mehreren toten Tieren das Veterinäramt verständigen

Bei mehreren plötzlich verendeten Tieren besteht möglicherweise ein Tierseuchen- oder Vergiftungsverdacht. In diesem Fall darf der Fundort nicht verändert werden.

Befindet sich ein Tier in einem Bach, Fluss, Teich, See oder Kanal:

  • nicht ins Wasser gehen
  • nicht schwimmen oder waten
  • Tier nicht mit einem Stock bewegen
  • Tier nicht ans Ufer ziehen
  • Haustiere vom Wasser fernhalten
  • bei mehreren toten Tieren sofort die zuständige Behörde informieren

Bei mehreren toten Fischen oder anderen Tieren kann eine Gewässerverunreinigung oder Erkrankung vorliegen. Melden Sie den Fund dem Ordnungsamt, der Umweltbehörde oder dem Veterinäramt.

Ein toter Körper kann wichtige Hinweise auf eine Straftat enthalten. Verdächtig können unter anderem sein:

  • mehrere tote Tiere am gleichen Ort
  • Blutungen oder Verletzungen, die nicht zu einem Verkehrsunfall passen
  • Schussverletzungen
  • abgeschnittene Körperteile
  • sichtbare Drahtschlingen oder Fallen
  • verdächtige Köder
  • Körner, Fleischstücke oder Flüssigkeiten in ungewöhnlicher Umgebung
  • aufgereihte oder abgelegte Tierkörper
  • ungewöhnliche Verletzungen
  • tote geschützte Arten
  • tote Tiere in der Nähe von Zäunen, Fallen oder Fahrzeugspuren
  • Hinweise auf vorsätzliches Aussetzen oder Ablegen

🧾 Beweise nicht verändern

Bei einem möglichen Straftatverdacht:

  • nichts anfassen
  • keine Köder aufnehmen
  • keine Fallen entschärfen
  • keine Patronenhülsen oder Gegenstände einsammeln
  • Tierkörper nicht drehen
  • Tierkörper nicht abdecken
  • keine Spuren betreten
  • keine verdächtigen Personen ansprechen
  • keine Konfrontation suchen
  • keine unbewiesenen Beschuldigungen veröffentlichen

Fotografieren Sie nur aus sicherer Entfernung. Sinnvoll sind:

  • Übersichtsfoto des Fundortes
  • Foto des näheren Bereichs
  • sichtbare Verletzungen, ohne den Körper zu bewegen
  • auffällige Gegenstände in der Umgebung
  • Weg, Straße oder Orientierungspunkte
  • Datum und Uhrzeit

Originalaufnahmen sollten unverändert gespeichert werden. Veröffentlichen Sie keine Fotos mit erkennbaren Personen, Kennzeichen oder privaten Daten.

Bei akuter Gefahr oder laufender Tat: Polizei 110

Nicht akut eingeordnete Hinweise auf Tierquälerei, Vernachlässigung oder nicht artgerechte Haltung können über das Hinweisportal TQAL.de gemeldet werden.

Bei geschützten Arten und dem Verdacht auf illegale Verfolgung ist die Polizei zu informieren. Die Plattform „Tatort Natur" empfiehlt bei Verdacht auf die illegale Tötung geschützter Wildtiere ebenfalls die unverzügliche Verständigung der Polizei.

Quelle: Tatort Natur

Wenn Ihr Hund einen Tierkörper berührt, beschnüffelt, geleckt oder aufgenommen hat:

  1. Hund sofort anleinen.
  2. Weitere Kontakte verhindern.
  3. Nicht am Tierkörper weiter schnüffeln lassen.
  4. Kein Erbrechen auslösen, sofern dies nicht ausdrücklich tierärztlich angeordnet wurde.
  5. Tierarztpraxis oder tierärztlichen Notdienst kontaktieren.
  6. Beschreiben, welche Tierart betroffen war und ob Blut, Köder oder Flüssigkeiten aufgenommen wurden.

Besondere Dringlichkeit besteht bei:

  • möglichem Giftköder
  • totem Wildschwein
  • Fledermauskontakt
  • Aufnahme von Knochen oder scharfen Körperteilen
  • stark verwestem Tierkörper
  • auffälligen neurologischen Symptomen
  • Erbrechen, Krämpfen, Zittern oder Atemnot

Transportieren Sie den unbekannten Tierkörper nicht zum Tierarzt. Eine Beschreibung oder ein Foto aus sicherer Entfernung genügt zunächst.

🖐️ Bei Kontakt mit intakter Haut

  • Kontakt beenden.
  • Hände und betroffene Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen.
  • Nicht ins Gesicht, an Mund, Nase oder Augen fassen.
  • Kleidung auf sichtbare Verschmutzung prüfen.
  • Haustiere nicht mit der Kleidung oder den Schuhen in Kontakt bringen.
  • Bei Unsicherheit ärztlichen Rat einholen.

🩸 Bei Kontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen

  • Haut gründlich mit Wasser und Seife reinigen.
  • Verschmutzte Kleidung wechseln.
  • Nicht trocken bürsten oder ausschütteln.
  • Kontakt zu Kindern und Haustieren vermeiden.
  • Bei offenen Wunden, Schleimhautkontakt oder Beschwerden ärztlichen Rat einholen.

🩹 Bei Biss, Kratzer oder Verletzung

  • Wunde sofort und gründlich mit Wasser und Seife spülen.
  • Nicht selbst verschließen oder tief verätzen.
  • Ärztlich untersuchen lassen.
  • Impfstatus, insbesondere Tetanusschutz, prüfen lassen.
  • Bei schwerer Verletzung oder akuter Gefahr 112 wählen.

🦇 Bei Kontakt mit einer Fledermaus

Jeder direkte Kontakt mit einer Fledermaus sollte medizinisch abgeklärt werden. Das gilt auch dann, wenn keine deutliche Bissstelle sichtbar ist.

Bitte unterlassen Sie unbedingt:

  • Tiere mit bloßen Händen anzufassen
  • Tierkörper aus Neugier zu untersuchen
  • Mäuler oder Augen zu öffnen
  • Körper umzudrehen
  • Wunden zu reinigen
  • Tierkörper zu waschen
  • Körperteile abzuschneiden
  • Federn, Geweihe oder Marken mitzunehmen
  • den Tierkörper zu vergraben
  • den Tierkörper zu verbrennen
  • ihn in den Hausmüll zu geben
  • ihn in ein Gewässer zu werfen
  • ihn mit dem Auto zu transportieren
  • ihn einem Tierheim ohne vorherige Absprache zu bringen
  • Hunde oder Kinder an den Körper heranzulassen
  • den Fundort zu betreten, wenn er gefährlich ist
  • sich auf Bahngleise oder Fahrbahnen zu begeben
  • verdächtige Personen selbst zur Rede zu stellen
  • unbewiesene Anschuldigungen in sozialen Medien zu veröffentlichen

📍 Fundort

  • Gemeinde
  • Ortsteil
  • Straße oder Weg
  • Hausnummer oder nächster Orientierungspunkt
  • Fahrtrichtung
  • Fahrbahnseite
  • GPS-Koordinaten
  • Beschreibung des Zugangs

🐾 Tier

  • vermutete Tierart
  • Größe
  • Farbe
  • Geschlecht, falls sicher erkennbar
  • Halsband, Marke oder Kennzeichnung
  • Anzahl der Tiere
  • Zustand des Körpers
  • sichtbare Verletzungen
  • möglicher Unfallort

🕐 Situation

  • Datum und Uhrzeit
  • liegt das Tier auf der Fahrbahn?
  • besteht eine Gefahr für den Verkehr?
  • sind Kinder oder Haustiere in der Nähe?
  • gibt es weitere tote oder kranke Tiere?
  • liegen Köder, Fallen oder verdächtige Gegenstände herum?
  • wurde der Fund bereits einer anderen Stelle gemeldet?

Formulieren Sie Beobachtungen neutral. Schreiben Sie beispielsweise:

„Am Körper sind mehrere dunkle Stellen sichtbar."

und nicht:

„Das Tier wurde eindeutig vergiftet."

Eine Todesursache kann in vielen Fällen nur durch eine tierärztliche oder pathologische Untersuchung festgestellt werden.

Fotos können für Behörden und Untersuchungen hilfreich sein. Sie sollten jedoch niemals auf Kosten der eigenen Sicherheit entstehen.

Beachten Sie:

  • nur aus sicherer Entfernung fotografieren
  • niemals die Fahrbahn betreten
  • keine Zäune oder Privatgrundstücke übersteigen
  • keine Bahngleise betreten
  • den Tierkörper nicht bewegen
  • keine Gegenstände anfassen
  • Übersichtsaufnahme und Standortaufnahme anfertigen
  • Originaldateien unverändert aufbewahren
  • keine erkennbaren Personen ohne Einwilligung veröffentlichen
  • keine Kennzeichen oder privaten Adressen öffentlich zeigen
  • Fundorte seltener oder geschützter Tiere nicht öffentlich verbreiten

Die kostenlose Plattform Tierfund-Kataster ermöglicht zusätzlich die Dokumentation von Wildunfällen und anderen Tierfunden. Sie ersetzt jedoch nicht die Meldung an Polizei, Ordnungsamt oder Veterinäramt, wenn eine unmittelbare Gefahr oder ein besonderer Verdacht besteht.

Kinder sollten lernen, dass ein totes Tier nicht angefasst werden darf.

Eine einfache Erklärung lautet:

„Das Tier ist tot. Wir wissen nicht, woran es gestorben ist. Deshalb bleiben wir weg, fassen es nicht an und rufen Erwachsene oder eine zuständige Stelle."

Kinder sollten niemals:

  • Federn oder Knochen sammeln
  • das Tier streicheln
  • den Körper mit einem Stock berühren
  • das Tier nach Hause bringen
  • Fotos aus nächster Nähe machen
  • andere Kinder zum Fundort führen

Totfund Saarland dient der Information, Dokumentation und Sensibilisierung rund um tot aufgefundene Tiere.

Totfund Saarland ist:

  • keine Behörde
  • kein Veterinäramt
  • keine Polizeidienststelle
  • kein Straßenbaulastträger
  • kein Tierarzt
  • keine offizielle Tierkörperbeseitigung
  • keine automatische Abholstelle
  • kein Ersatz für Polizei oder Rettungsdienst

Eine Meldung an Totfund Saarland ersetzt bei akuter Gefahr niemals den Notruf.

Die Aufnahme einer Meldung ist keine Einsatzzusage.

Je nach Situation kann eine Meldung dokumentiert, an zuständige Stellen weitergegeben oder für die öffentliche Aufklärung verwendet werden. Eine Bergung oder Untersuchung kann jedoch nur durch die dafür zuständigen Behörden oder beauftragte Fachkräfte erfolgen.

Totfund entdeckt?

  1. Abstand halten.
  2. Eigene Sicherheit prüfen.
  3. Nicht anfassen.
  4. Kinder und Haustiere fernhalten.
  5. Nicht bewegen oder transportieren.
  6. Fundort aus sicherer Entfernung dokumentieren.
  7. Zuständige Stelle informieren.
  8. Bei akuter Gefahr 110 oder 112 wählen.

Merksatz:
SICHERHEIT – ABSTAND – NICHT ANFASSEN – FERNHALTEN – MELDEN

Diese Informationen richten sich an Privatpersonen in Deutschland, insbesondere im Saarland. Zuständigkeiten, behördliche Meldewege und Vorgaben können je nach Gemeinde, Tierart und aktueller Tierseuchenlage unterschiedlich sein.

Die Informationen ersetzen keine behördliche Auskunft, keine tierärztliche Untersuchung, keine medizinische Beratung und keine Rechtsberatung.

Bei unmittelbarer Gefahr für Menschen, Verkehr oder öffentliche Sicherheit gilt:

Polizei: 110
Rettungsdienst und Feuerwehr: 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117

Stand der redaktionellen Bearbeitung: 12. September 2026