Ein totes Tier zu finden ist oft ein Schock – wichtig ist, dabei ruhig und sicher zu handeln. Hier findest du für jede Situation die passenden Schritte.
Abstand halten. Nichts anfassen. Kinder und Tiere fernhalten. Fund melden.Tote Tiere können Krankheitserreger, Parasiten, Körperflüssigkeiten oder giftige Substanzen übertragen. Auch aus Gründen der Beweissicherung darf ein Tierkörper nicht eigenmächtig bewegt, geöffnet oder abtransportiert werden. Offizielle Hygienehinweise empfehlen, Tierkadaver nicht ohne geeigneten Schutz zu berühren.
Bleiben Sie zunächst an einem sicheren Ort stehen. Betreten Sie niemals ungesichert:
Ein Tierfund ist niemals ein Grund, sich selbst in Gefahr zu bringen.
Wenn Sie mit dem Fahrzeug unterwegs sind, halten Sie nicht plötzlich an einer gefährlichen Stelle an. Fahren Sie – sofern möglich – zunächst an einen sicheren Platz. Fotografieren oder telefonieren Sie niemals während der Fahrt.
Nicht jedes regungslose Tier ist tot. Achten Sie aus sicherer Entfernung auf:
Wenn Sie nicht sicher sagen können, ob das Tier tot ist, behandeln Sie es wie ein verletztes Tier. Nähern Sie sich nicht an und berühren Sie es nicht. Verständigen Sie die zuständige Stelle, einen Tierarzt oder bei akuter Gefahr Polizei beziehungsweise Rettungsdienst.
Halten Sie mindestens mehrere Meter Abstand. Bei größeren Wildtieren, Wildschweinen, Füchsen, Nutztieren, Fledermäusen oder unbekannten Tierkörpern sollte der Abstand deutlich größer sein.
Halten Sie insbesondere fern:
Lassen Sie Hunde nicht schnüffeln, lecken oder den Tierkörper aufnehmen. Ein Hund kann Krankheitserreger, Giftstoffe oder Reste des Tierkörpers aufnehmen und anschließend in die Wohnung oder zu anderen Tieren tragen.
Berühren Sie das Tier nicht mit bloßen Händen. Für Finderinnen und Finder gilt grundsätzlich:
Auch Handschuhe machen einen ungeplanten Umgang mit einem unbekannten Tierkörper nicht automatisch sicher. Handschuhe können reißen, Flüssigkeiten können an Ärmel oder Kleidung gelangen und Krankheitserreger können über Schuhe, Werkzeuge oder Fahrzeugflächen weitergetragen werden.
Eine Bergung sollte nur durch zuständige Behörden, geschulte Fachkräfte oder ausdrücklich beauftragte Personen erfolgen.
Melden Sie den Fund der Stelle, die für den jeweiligen Fundort zuständig ist. Teilen Sie möglichst genau mit:
Die Meldung eines Fundes bedeutet nicht automatisch, dass sofort jemand vor Ort erscheint. Die zuständige Behörde entscheidet, ob und durch wen der Tierkörper geborgen, untersucht oder entsorgt wird.
Die Zuständigkeit kann je nach Gemeinde, Fundort und Tierart unterschiedlich sein. Im Saarland gilt als praktische Orientierung:
| Situation | Zuständige erste Anlaufstelle |
|---|---|
| Unmittelbare Gefahr für Menschen oder Verkehr | Polizei 110 |
| Verletzte Menschen oder akute Lebensgefahr | Rettungsdienst 112 |
| Tierkörper auf Fahrbahn oder Autobahn | Polizei bzw. zuständiger Straßenbaulastträger |
| Totes Haustier im öffentlichen Raum | Ordnungsamt bzw. Fundgemeinde |
| Fund außerhalb der Dienstzeiten | örtliche Polizeidienststelle, sofern keine andere Bereitschaftsstelle genannt wird |
| Mehrere tote Vögel oder auffällige Vogelansammlung | Veterinäramt bzw. Landesamt für Verbraucherschutz |
| Totes Wildschwein | unverzüglich Veterinäramt oder zuständige Behörde |
| Verdacht auf Vergiftung, Schuss, Falle oder Tierquälerei | Polizei; bei nicht akuten Hinweisen zusätzlich TQAL |
| Tierkörper auf Privatgrundstück | Grundstückseigentümer, Gemeinde oder zuständige Veterinärbehörde |
| Tierkörper im Wasser | Ordnungsamt, Umweltbehörde oder Veterinäramt |
Quelle: Saarland – Tiere in Not
Ein totes Tier auf der Straße kann für nachfolgende Fahrzeuge eine erhebliche Gefahr darstellen. Trotzdem darf niemand ungeschützt auf die Fahrbahn laufen.
Besonders gefährlich sind:
Wenn Sie den Fund aus dem Fahrzeug sehen:
Auch wenn das Tier scheinbar klein oder leicht ist, sollte es nicht eigenmächtig von der Fahrbahn entfernt werden. Gründe dafür sind:
Die Polizei, der Straßenbaulastträger oder eine beauftragte Fachkraft entscheidet, wie der Tierkörper sicher entfernt wird.
Wenn Sie selbst mit einem Wildtier kollidiert sind:
Auch ein augenscheinlich totes Tier sollte nicht ohne behördliche Rücksprache transportiert werden.
Wildtiere können Krankheiten übertragen. Außerdem können sie unter das Jagd- oder Naturschutzrecht fallen. Ein aufgefundener Wildtierkörper ist daher kein Gegenstand, den man mitnehmen oder privat entsorgen darf.
Nicht anfassen sollten Sie insbesondere:
Melden Sie den Fund möglichst genau und warten Sie die Anweisungen der zuständigen Stelle ab.
Bei einem toten Wildschwein ist besondere Vorsicht erforderlich. Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen ungefährlich, kann sich aber über tote Wildschweine, Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge und Gegenstände weiterverbreiten und Haus- sowie Wildschweine schwer gefährden. Die Viren können in einem Kadaver lange infektiös bleiben.
Quelle: Hessen informiert – Afrikanische Schweinepest
Deshalb gilt:
Auch ein stark verwester Wildschweinkadaver sollte gemeldet werden.
Nicht jeder tote Vogel ist automatisch an einer Tierseuche gestorben. Dennoch sollte jeder unbekannte oder auffällige Vogelkadaver mit Vorsicht behandelt werden.
Insbesondere nicht berühren sollten Sie:
Bei Verdacht auf eine Erkrankung sollte der Vogel nicht selbst entsorgt werden. Informieren Sie das zuständige Veterinäramt oder die örtliche Behörde. Auch der NABU empfiehlt bei vermutlich erkrankten oder an Vogelgrippe verendeten Vögeln, das Tier nicht selbst zu berühren oder zu entsorgen.
Quelle: NABU – Was tun mit toten Vögeln?
Ein einzelner toter Spatz, eine Amsel oder ein anderer kleiner Singvogel in einem abgelegenen Gartenbereich stellt nicht automatisch einen Notruf dar. Lassen Sie den Vogel möglichst liegen, halten Sie Haustiere fern und beobachten Sie, ob weitere Tiere betroffen sind.
Eine Meldung sollte erfolgen, wenn:
Bei mehreren kranken oder toten Vögeln an einer Futter- oder Badestelle sollte die Fütterung vorübergehend eingestellt werden. Die Reinigung sollte nur nach fachlicher Anleitung erfolgen.
Bitte versenden oder transportieren Sie tote Vögel nicht eigenständig. Eine Untersuchung kann nur sinnvoll durchgeführt werden, wenn die zuständige Stelle entscheidet, dass der Tierkörper benötigt wird und der Transport fachgerecht erfolgt.
Fledermäuse dürfen niemals mit bloßen Händen angefasst werden – auch dann nicht, wenn sie tot, klein oder harmlos wirken.
Fledermäuse können in seltenen Fällen Lyssaviren übertragen. Eine Übertragung erfolgt vor allem durch Biss, Kratzer oder Kontakt von Speichel mit offenen Wunden oder Schleimhäuten. Die RKI-Informationen weisen ausdrücklich auf die besondere Bedeutung von Fledermauskontakten hin.
Quelle: Robert Koch-Institut – Ratgeber Tollwut
Bei einer gefundenen Fledermaus:
Wenn eine Fledermaus direkt berührt wurde, gebissen oder gekratzt haben könnte oder Speichel mit einer offenen Wunde, dem Mund oder den Augen in Kontakt kam:
Quelle: gesund.bund.de – Tollwut
Ein totes Haustier im öffentlichen Raum kann möglicherweise noch identifiziert werden. Trotzdem sollte es nicht eigenmächtig aufgenommen oder transportiert werden.
Melden Sie den Fund dem:
Wenn ein Halsband, eine Marke oder ein auffälliger Gegenstand sichtbar ist, können Sie dies aus sicherer Entfernung beschreiben. Entfernen Sie Halsband, Marke oder andere Gegenstände nicht selbst.
Das Auslesen eines Mikrochips ist keine Aufgabe für Finderinnen und Finder. Dafür muss der Tierkörper fachgerecht und hygienisch durch eine zuständige Stelle, einen Tierarzt oder eine beauftragte Fachkraft untersucht werden.
Legen Sie ein unbekanntes totes Tier niemals in:
Dadurch können Krankheitserreger, Parasiten, Körperflüssigkeiten oder Gerüche in das Fahrzeug und in den Wohnbereich gelangen.
Wenn Sie auf dem eigenen Grundstück ein totes Tier finden:
Ein unbekannter Tierkörper darf nicht einfach vergraben, verbrannt, in den Hausmüll gegeben oder in ein Gewässer geworfen werden.
Bei einem eigenen verstorbenen Haustier gelten andere Regeln. Wenden Sie sich an eine Tierarztpraxis, ein Tierkrematorium, einen Tierfriedhof oder die zuständige Behörde. Eine private Bestattung ist nur unter den jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen zulässig.
Bei toten Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen, Schweinen, Geflügel oder anderen Nutztieren gilt:
Bei mehreren plötzlich verendeten Tieren besteht möglicherweise ein Tierseuchen- oder Vergiftungsverdacht. In diesem Fall darf der Fundort nicht verändert werden.
Befindet sich ein Tier in einem Bach, Fluss, Teich, See oder Kanal:
Bei mehreren toten Fischen oder anderen Tieren kann eine Gewässerverunreinigung oder Erkrankung vorliegen. Melden Sie den Fund dem Ordnungsamt, der Umweltbehörde oder dem Veterinäramt.
Ein toter Körper kann wichtige Hinweise auf eine Straftat enthalten. Verdächtig können unter anderem sein:
Bei einem möglichen Straftatverdacht:
Fotografieren Sie nur aus sicherer Entfernung. Sinnvoll sind:
Originalaufnahmen sollten unverändert gespeichert werden. Veröffentlichen Sie keine Fotos mit erkennbaren Personen, Kennzeichen oder privaten Daten.
Nicht akut eingeordnete Hinweise auf Tierquälerei, Vernachlässigung oder nicht artgerechte Haltung können über das Hinweisportal TQAL.de gemeldet werden.
Bei geschützten Arten und dem Verdacht auf illegale Verfolgung ist die Polizei zu informieren. Die Plattform „Tatort Natur" empfiehlt bei Verdacht auf die illegale Tötung geschützter Wildtiere ebenfalls die unverzügliche Verständigung der Polizei.
Quelle: Tatort Natur
Wenn Ihr Hund einen Tierkörper berührt, beschnüffelt, geleckt oder aufgenommen hat:
Besondere Dringlichkeit besteht bei:
Transportieren Sie den unbekannten Tierkörper nicht zum Tierarzt. Eine Beschreibung oder ein Foto aus sicherer Entfernung genügt zunächst.
Jeder direkte Kontakt mit einer Fledermaus sollte medizinisch abgeklärt werden. Das gilt auch dann, wenn keine deutliche Bissstelle sichtbar ist.
Bitte unterlassen Sie unbedingt:
Formulieren Sie Beobachtungen neutral. Schreiben Sie beispielsweise:
„Am Körper sind mehrere dunkle Stellen sichtbar."
und nicht:
„Das Tier wurde eindeutig vergiftet."
Eine Todesursache kann in vielen Fällen nur durch eine tierärztliche oder pathologische Untersuchung festgestellt werden.
Fotos können für Behörden und Untersuchungen hilfreich sein. Sie sollten jedoch niemals auf Kosten der eigenen Sicherheit entstehen.
Beachten Sie:
Die kostenlose Plattform Tierfund-Kataster ermöglicht zusätzlich die Dokumentation von Wildunfällen und anderen Tierfunden. Sie ersetzt jedoch nicht die Meldung an Polizei, Ordnungsamt oder Veterinäramt, wenn eine unmittelbare Gefahr oder ein besonderer Verdacht besteht.
Kinder sollten lernen, dass ein totes Tier nicht angefasst werden darf.
Eine einfache Erklärung lautet:
„Das Tier ist tot. Wir wissen nicht, woran es gestorben ist. Deshalb bleiben wir weg, fassen es nicht an und rufen Erwachsene oder eine zuständige Stelle."
Kinder sollten niemals:
Totfund Saarland dient der Information, Dokumentation und Sensibilisierung rund um tot aufgefundene Tiere.
Totfund Saarland ist:
Eine Meldung an Totfund Saarland ersetzt bei akuter Gefahr niemals den Notruf.
Die Aufnahme einer Meldung ist keine Einsatzzusage.
Je nach Situation kann eine Meldung dokumentiert, an zuständige Stellen weitergegeben oder für die öffentliche Aufklärung verwendet werden. Eine Bergung oder Untersuchung kann jedoch nur durch die dafür zuständigen Behörden oder beauftragte Fachkräfte erfolgen.
Merksatz:
SICHERHEIT – ABSTAND – NICHT ANFASSEN – FERNHALTEN – MELDEN
Diese Informationen richten sich an Privatpersonen in Deutschland, insbesondere im Saarland. Zuständigkeiten, behördliche Meldewege und Vorgaben können je nach Gemeinde, Tierart und aktueller Tierseuchenlage unterschiedlich sein.
Die Informationen ersetzen keine behördliche Auskunft, keine tierärztliche Untersuchung, keine medizinische Beratung und keine Rechtsberatung.
Bei unmittelbarer Gefahr für Menschen, Verkehr oder öffentliche Sicherheit gilt:
Stand der redaktionellen Bearbeitung: 12. September 2026